Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgehorsam/schuldgehorsam

Schuldgehorsam

, m.

Haft, Gefängnis für säumige Schuldner (I) 
  • in diesem jare ist der schuldtgehorsam angericht und gewilliget ... ist kegen martini das schos verhohet worden
    um 1565 MagdebChr. II 82

schuldgehorsam

, adj., adv., auch subst.

ergeben, gehorsam, pflichtbewusst; in ergebener, gehorsamer Weise
  • [Briefende:] seind wir als getrewe vnd schuldtgehorsame möglichestes fleisz zubedienen geneigt, ... vns damit vnderthenig vnd gehorsamblich beuehlende
    1591 CartMulhouse VI 339
  • damit ... an schuldgehorsamster denuncirung deren zu begehrter stellung sich renitent oder moros erzeigenden obrigkeiten ... nichts vernachlaͤßiget ... werde, haben wir durch unsere hoff-cammer bemeldten beambten ... anbefehlen lassen, daß sie in dergleichen begebenheiten niemand ... verschonen
    1699 CAustr. I 105
  • schuld-gehorsamer diener
    1709 Corpus Actorum et Gravaminum Religionis des Heiligen Röm. Reichs II (Frankfurt 1724) 41
  • [holzanweiß- und auszeigung:] welch ein so anderes wir der schuldgehorsamsten darnachachtungs willen hiemit notificiren wollen
    1752 KurpfSamml. II 759
  • solch unserem gnaͤdigsten willen wird sich um so mehr jedermann schuldgehorsamst fuͤgen, als hierdurch ... ruhe und sicherheit verschaffet wird
    1780 KurpfSamml. II 949