Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgehorsam/schuldgehorsam
Artikel davor:
schuldfällig
Schuldferken
Schuldforderer
Schuldforderung
Schuldforderungsrecht
Schuldforderungssache
(schuldgebe)
Schuldgebührnis
Schuldgefangene
Schuldgefängnis
Schuldgehorsam
, m.
Haft, Gefängnis für säumige Schuldner (I)
bdv.:
Schuldgefängnis (II)
- in diesem jare ist der schuldtgehorsam angericht und gewilliget ... ist kegen martini das schos verhohet wordenum 1565 MagdebChr. II 82
schuldgehorsam
, adj., adv., auch subst.
ergeben, gehorsam, pflichtbewusst; in ergebener, gehorsamer Weise
- [Briefende:] seind wir als getrewe vnd schuldtgehorsame möglichestes fleisz zubedienen geneigt, ... vns damit vnderthenig vnd gehorsamblich beuehlende1591 CartMulhouse VI 339
- damit ... an schuldgehorsamster denuncirung deren zu begehrter stellung sich renitent oder moros erzeigenden obrigkeiten ... nichts vernachlaͤßiget ... werde, haben wir durch unsere hoff-cammer bemeldten beambten ... anbefehlen lassen, daß sie in dergleichen begebenheiten niemand ... verschonen1699 CAustr. I 105Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- schuld-gehorsamer diener1709 Corpus Actorum et Gravaminum Religionis des Heiligen Röm. Reichs II (Frankfurt 1724) 41
- [holzanweiß- und auszeigung:] welch ein so anderes wir der schuldgehorsamsten darnachachtungs willen hiemit notificiren wollen1752 KurpfSamml. II 759
- solch unserem gnaͤdigsten willen wird sich um so mehr jedermann schuldgehorsamst fuͤgen, als hierdurch ... ruhe und sicherheit verschaffet wird1780 KurpfSamml. II 949