Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgerechtigkeit
Artikel davor:
Schuldgebührnis
Schuldgefangene
Schuldgefängnis
Schuldgehorsam
schuldgehorsam
schuldgehorsamlich
Schuldgeld
Schuldgelter
Schuldgemar
Schuldgenosse
Schuldgerechtigkeit
, f.
wie Schuldforderung (I)
- wo ain glaubiger seinen gelter noͤttiget, das er jm die schuld mit seinem leib abdienet, derselb glaubiger verleürt durch solchen notzwang sein gehabte schuld gerechtigkait, gibt darzů dem benoͤttigten oder seinen aͤltern souil dargegen, vnd ist nichts minder in leib straff gefallen1544 Perneder,Summa 9vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wa aber ain glaubiger seinen schuldner vber das jne der selb nit zůbezalen hat, mit seinem leyb auff helt, vnnd jne also von solcher vnbezalten schuld wegen, mit leyblicher dienstparkait verstreckt, der hat dadurch sein schuldgerechtigkait verwirckt1544 Perneder,Inst. 118rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- zůspruch vnd schuld gerechtigkait1562 SchwabenLGO. II 14Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- derhalben lassen wie es bei solchem ... ambtsbrauch ... beruhen, doch das dieselb in fraudem creditorum und zur schmelerung ihrer habenden schultsgerechtigkaiten nit beschehen1573 NÖLTfl. II 29 § 5