Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgerechtigkeit

Schuldgerechtigkeit

, f.

wie Schuldforderung (I) 
  • wo ain glaubiger seinen gelter noͤttiget, das er jm die schuld mit seinem leib abdienet, derselb glaubiger verleürt durch solchen notzwang sein gehabte schuld gerechtigkait, gibt darzů dem benoͤttigten oder seinen aͤltern souil dargegen, vnd ist nichts minder in leib straff gefallen
    1544 Perneder,Summa 9v
  • wa aber ain glaubiger seinen schuldner vber das jne der selb nit zůbezalen hat, mit seinem leyb auff helt, vnnd jne also von solcher vnbezalten schuld wegen, mit leyblicher dienstparkait verstreckt, der hat dadurch sein schuldgerechtigkait verwirckt
    1544 Perneder,Inst. 118r
  • zůspruch vnd schuld gerechtigkait 
    1562 SchwabenLGO. II 14
  • derhalben lassen wie es bei solchem ... ambtsbrauch ... beruhen, doch das dieselb in fraudem creditorum und zur schmelerung ihrer habenden schultsgerechtigkaiten nit beschehen
    1573 NÖLTfl. II 29 § 5