Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgericht

Schuldgericht

, n., Schuldengericht, n.

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eine niederes Zivilgericht, das ua. in Schuldfällen (I) entscheidet; meton.: Gerichtssitzung
bdv.: Gantgericht
  • si [landvogty Interlaken] můsten noch der zit irer frîheiten und lantrecht stil ston und sich an erlowten schuldgerichten lassen benüegen
    1528 deQuervain,BernRef. 267
  • aus- und inlaͤndische gewerken dieser kron Boͤheim [ist es erlaubt] bey rath im thal, als unserm verordneten schuld- und berg-gericht in fuͤrfallenden irrigen berg-sachen, des berg-rechtens sich informiren [zu] lassen
    1636 JoachimsthalPriv. 16
  • das schuldengericht wird verpannt wie ein ehehaft gericht, außer daß, wo es heißt zu richten, man hernach dieser worth brauche: über schulden und wiederschulden, über gült und wiedergült, über hab und gut
    1744 LandsbrauchInnerbregenz 39
  • wann ein schuld- oder gandt-gericht uͤber fallierte personen erkennt, [wird dies] ... durch offentlichen ruf in den kirchen und angeschlagne edicte an gebuͤhrenden orten ... publicirt
    1746 Leu,EidgR. IV 505
  • das schuld-gericht versammelt sich in der stadt; es urtheilt uͤber schulden, ratification der testamente, ... es besteht aus 2 richtern aus der stadt
    1766 Fäsi II 367
  • dem stadt- und schuldengericht steht der großweibel vor, jedoch nur als statthalter des amts-schultheissen
    1768 Fäsi I 828
  • dass in ansehung jener häuser oder grundstücke, welche in der grafschaft H. ... gelegen und bei gant oder schuldgerichten an juden fallen und übergehen werden, den ewigen zug denen inländischen ... christen für und für ausgesetzt zu bleiben und beständig zu unterliegen hätte
    1769 Tänzer,GJudVorarlb. 116
  • [man soll] auch an allen tagen, so nicht feyertäg sind, das schuldgericht halten
    1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 147
  • für rechtstage ... werden ... angesehen die namliche täg, in welchen von herren landvogt ... schuldgericht oder audienz zur entscheidung der rechthändlen gehalten wird
    1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 166
  • die cantonsautoritäten, so in der stadt Zug sich versammeln, sind: cantons-ammann 1, verwaltungsrath, bestehend aus 7 gliedern, das kleine oder schuldengericht 4, das große gericht 7, das appellationsgericht 7, der cantonsrath 5
    1801 Zug/AktSammlHelvet. VII 1588
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