Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldhandel

Schuldhandel

, m.

Rechtsstreit über eine (Geld-)Forderung; Zivilrechtsstreitigkeit
  • [wenn] etlich sachenn inn geistliche gericht gezogenn sind, so darein nit gehorenn, als gemeine schuldhendel etc., versicht man sich, die anndern stennde werdenn solchs inn missbreuchen auch bedacht habenn
    1530 RTAugsbUB. II 260
  • von kaÿserlichem kriegßrechten ... schuldhaͤndlen, ordnung vnd regiment
    1566 Fronsperger,Kriegsb. I Titelblatt
  • von dem hofkriegsrath ... sind ... folgende materialien abgesondert. 1) die schuld- erbschafts- und all andere civilhaͤndel 
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 363
  • diese [unruhen] entstunden ... wegen einem schuldhandel, darinnen schultheiß und rath zu R. die grafen verfällten
    1791 HelvLex. Suppl. V 94
  • daß kirchen- und schuldiener allein in realklagen, ... nicht aber in schuldhaͤndeln und andern actionibus personalibus von der weltlichen obrigkeit belanget werden koͤnnen
    1803 Philipp,WBSächsKR. 405
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