Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldiener
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, m.
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berufsmäßig Unterrichtender, Lehrer an einer Elementar- oder Lateinschule, selten am Gymnasium; zT. ist der Schuldienst mit Kirchendiensten (II) verbunden
bdv.:
Schulkollege,
Schulperson
zu
1Diener (IV)
- [ornate und calendes] mögen se ... verkopen und dat gelt to holdinge der kerken und scholendener in den casten leggen1536 PommVis. I 83
- [artikel der visitation handlung] die lesmaister und schuldiener zu fragen, was und wann sie lesen1536 Brandenburg-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 319Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sollen auch die schuldiener zuchtigen und ehelichen wandel fuhren1545 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 23Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [wo] kirchen und schuldiener wider ihre pastores unruhe, factiones und parteiligkeit zu richten, die sollen durch die consistoria verhört und ... gestraft werden1555 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 308Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sollen die schuldiener, beide, cantor und baccalaureus, fleissig darauf sehen, dass die knaben ... sich auch in der kirche mit singen und beten fleissig ... verhalten1555 Oschatz/Sehling,EvKO. I 1 S. 631Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wollen unsere verordente die schulmeister und schuldiener ... vormahnen, bei den knaben schuldigen vleis zu haben, das sie in gottes wort und dan in freien künsten und sprachen ... erzogen werden1582 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 575Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wan die schuldiener vnrecht thun ... sollen die inspectores alle ... denselben für sich bescheiden, in ernstlich mit wortten straffen1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 82
- nothdürfftigen schul-dienern [sollen] allmosen und ... bücher, kleider ... verschafft werden1605 Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 8Faksimile - in Google Books
- unser gnedigster herr ... hat zu sezen 1 kirchen- und schuldiener, so zugleich das glockambt verwaltet1610 SchriesheimW. 86
- darunder wir auch die kirchen- und schuldiener jeder orten ... andere beampte und diener aber ... nicht verstanden haben wollenWürtLR. 1610 II 16Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- myne herren die schultheyssen vnd räht sambt den kilchen- vnd schuldieneren söllend der wacht ledig vnd frey ... syn1623 ZofingenStR. 365Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [weil] kein scholdiener zu erhalten, ist dem pfarrer vergönnet, dz [er] das wenige, so er noch auss den scholgefällen haben kann, zu ergetzung seiner müh wegen haltung des gesangs [erheben soll]1639 AnnNassau 32 (1901) 132
- wie ... die prediger und schul-diener sich gegen des gymnasii glieder ebenmaͤßig weise verhalten1652 HambGSamml. VIII 476Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [wenn] pfarr- und schuldiener bey euch in civil- und criminalsachen uͤber jhren kirchen- und schulayd bey producirung alß gezeugen kein weiter leiblich juramentum ablegen wollen, ... sollet [ihr], ihrer schul- und kirchenjurament ohngehindert, bey zeugenverhoͤrungen ... ihre juramenta de novo abzulegen ihnen andeutten1652 Reyscher,Ges. V 453
- da aber ... dy pfarr- und schuul-intraden so geringe fallen, daß ... den prystern, schuul- und kirchendienern unter andern auch dy vyhzucht verstattet werden müssen1656 Preußisches Pfarrarchiv 20 (1932) 208
- dem pfarrherren und schuldiener seine gebühr und decem zu rechter zeit entrichten1712 Klingner I 253Faksimile (ca. 86 KB)
- soll ein jeder schuldiener ... das fluchen, ... saufen, spielen, zanken, schlagen ... und andere laster und grobe sitten bei strafe der gänzlichen absetzung vermeiden1733 Hessen-Darmstadt/SchulO.(Vormbaum) III 347Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die steuer- und accis-freyheit, so ... den kirchen und schuldienern zugestanden wird1758 v.Justi,Staatsw. II 610Faksimile (ca. 86 KB)
- daß alle klagen, welche lehre, leben und amtsfuͤhrung der prediger oder schuldiener betreffen, nicht vor das consistorium, sondern vor den superintendenten der klasse gebracht ... werden1784 LVerordnLippe III 105Faksimile - in Google Books