Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldienerwitwe

Schuldienerwitwe

, f.

Witwe eines Schuldieners 
  • [daß wir das Privileg der Befreiung vom Wachdienst, der Gerichtsfolge etc.] auch auf die pfarr- und schuldieners witben, die an dem orte, da ihre ehewirthe gewesen und ihr leben in diensten beschlossen, im witben-stande verbleiben, extendiret ... wissen wollen
    1666 GothaLO. I 5 Tit. 1 § 9