Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldienerwitwe
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Schuldienerbestallungspunkt
Schuldienerdienst
Schuldienerwitwe
, f.
Witwe eines Schuldieners
- [daß wir das Privileg der Befreiung vom Wachdienst, der Gerichtsfolge etc.] auch auf die pfarr- und schuldieners witben, die an dem orte, da ihre ehewirthe gewesen und ihr leben in diensten beschlossen, im witben-stande verbleiben, extendiret ... wissen wollen1666 GothaLO. I 5 Tit. 1 § 9Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg