Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schuldienerwohnung)
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Schuldienerbesoldung
Schuldienerbestallungspunkt
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Schuldienerwitwe
(Schuldienerwohnung)
, f.
Dienstwohnung eines Schuldieners
- darmit nicht de gebäude der gemeinheit als kerckendener hüser, scholen und scholendener wanung ... und sonsten allerlei gemeine notturft nicht versumet ... werden moge1582 HusumUB. 236