Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldienst

Schuldienst

, m.

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Amt, Position, Stellung, auch Tätigkeit, Pflicht und Aufgabe eines Lehrers, idR. an Elementar- und Lateinschulen; den Schuldienst bedienen/verwalten Unterricht halten
bdv.: Schulamt
  • es soll auch dem, so zum kirchen- oder schuldienst anzunemen, unser catechismus und kirchenordnung furgelegt ... werden, ob er die approbire
    1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 412
  • sollen in vnserm consistorio etliche buͤcher zugerichtet werden, darinn ... die vacierenden pfarren, caplaneyen vnd schuldienst verzeichnet, auff daß man alsbaldt wiederum bedacht sey, dieselbe mit taugenlichen personen zu besetzen
    1569/1615 BrschwLO. I 275
  • do er ... zum heiligen ministerio oder schuelendienst tüchtig ist
    1570 Meißen/Sehling,EvKO. I 2 S. 51
  • dat M. ... den schoeldenst vlitich bedene
    1589 Emden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 514
  • [wer] der gefaͤhrlichen sectirischen opinionen anhengig ... soll in unserm stadt-ministerio, schul- und kirchen-diensten nicht gelitten [werden]
    1603 HambGSamml. VIII 435
  • were ... dem jenigen, so die orgel beneben dem schuldienst versehe, uber die ordentliche schulbestallung 20 fl. ... zu geben
    1626 Darmstadt/MGPaed. 27 S. 17
  • daß sie ... bey der bevorstehenden schulmeisters wahl ... aus denen, die sich um den schuldienst melden werden, ... den tüchtigsten ... erwählen
    1660 BlWürtKG. 37 (1933) 101
  • den schuldienst hat bey pastore V.P. einer nahmens J.S., augspurgischer confession zugethan, verwaltet
    1665 Dresbach,Halver 322
  • jährlich soll schulmeister zu weinachten wiederumb bei pfarherrn umb den schuldienst anhalten
    1667 PurgstallSchulm. 133
  • umb ihme [synodo] mit einem schule dienste nach möglichkeit anzudienen
    1710 KircheGrafschMark I 7
  • da ... durch das leichen gehn und andere schul-dienste und geschäfte derer praeceptorum die information unterbrochen ..., so soll zu dessen vermeidung ... eine benöthigte anzahl von so genannten praeparanten gehalten werden
    1755 SiebbSchulO. I 170
  • diser schull[dinst] ist ein lähen der 4 obersten schullherren ... und hat einer jährlich an kernen 20 müt, wein 15 eimer
    1757 Zürich/SchweizId. XIII 796
  • und ein jeder ... schuldienst auf 70 fl. gesezet
    1768 SammlBadDurlach I 26
  • ist jeder zu einem schuldienste bestimmter, noch ehe er zu ablegung einer öffentlichen probe, in der kirche, oder schulwohnung zugelassen wird, von dem superintendenten ... auf das sorgfältigste zu prüfen
    1773 SchulO.(Vormbaum) III 694
  • daß, da an tuͤchtiger bestellung der schul-aemter alles gelegen, die geist- und weltliche vorsteher an orten, wo den communen die nominations-rechten zustehen, bey ersetzung dergleichen schuldienste sich wohl versehen sollen, daß sie ... anstaͤndige subjecta waͤhlen
    1787 Hartmann,WürtGes. IV 487
  • wo meßnereien mit den schuldiensten verbunden sind, da sollen sie von diesen nie verfassungswidrig getrennt werden
    1794 Hartmann,WürtGes. III 121
  • zu jedem schuldienst gehoͤrt ein befehlbuch, in welches die auf das schulwesen bezug habenden kurfuͤrstlichen befehle ... einzutragen sind
    1806 Roman,BadKirchR. 128
  • kein schulgehilfe, wenn er auch ein schullehrers sohn ist, darf auf einen wirklichen schuldienst anspruch machen, wenn er nicht wenigst einen lehrkurs ... zuruͤck gelegt hat
    1814 RepStaatsVerwBaiern IV 126
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