Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldig

schuldig

, adj.
I pflichtig; zu etw. (rechtlich) verpflichtet, verbunden
  • 1 zu Gehorsam (insb. gegenüber einem Herrn)
  • 2 zu Heeres-, Lehns-, Fron- oder Handdiensten
  • 3 zur Entrichtung von Gebühren oder Abgaben
  • 4 zur Erfüllung von bürgerlichen Pflichten
  • 5 zum Erscheinen vor Gericht, auch zu Einlassung, Aussage, Antwort, Verteidigung
  • 6 zu herrschaftlichen, amtlichen, gerichtlichen Handlungen, Obliegenheiten
  • 7 zur Einhaltung gewerblicher Vorgaben, Regeln
  • 8 zur Leistung des in einem Eid oder Gelöbnis Versprochenen
  • 9 zur Einhaltung vertraglicher Pflichten und sonstiger Vereinbarungen
  • 10 zu Schadensersatz, -ausgleich
  • 11 zur Erfüllung familien- oder erbrechtlicher Verpflichtungen
  • 12 zur Erfüllung moralisch-religiöser Pflichten
II vertragsmäßig gebunden
III zahlungspflichtig, zur (Rück-)Zahlung verpflichtet; etw. schuldig sein/bleiben etw. schulden (I); (jm.) schuldig sein/bleiben (bei jm.) Schulden (I) haben
IV geschuldet, zu entrichten; schuldiges Geld Geldschuld
V verbindlich, vorgeschrieben, von Rechts wegen geboten; etw. ist schuldig für etw. ist vorgeschrieben (Beleg 1347)
VI gebührend, geziemend, pflichtgemäß, pflichtschuldig
VII mit Geldschuld belastet; Geld schuldend
VIII schadensersatzpflichtig, haftbar
IX (zivilrechtl.) beklagt
X mit Schuld (VI) behaftet, belastet
XI sich (tätlich) vergreifend; (an) js. Blut schuldig werden/sein jm. zu Unrecht das Leben nehmen (wollen)/genommen haben, seltener: ihn körperlich versehren; an jm. schuldig sein nach js. Leben trachten, jn. unrechtmäßig töten
XII (einer Straftat) bezichtigt, angeklagt
XIII tatverantwortlich, als Urheber einer Missetat (I), Straftat (verantwortlich)
XIV (als schuldig (XIII)) überführt; als Urheber einer Straftat erkannt, erwiesen, (gerichtlich) verurteilt; schuldig (ge-)machen einer Straftat überführen
XV strafbar, (wegen einer Straftat) zu bestrafen
XVI bußpflichtig, etw. zur Strafe abzuleisten pflichtig, als Strafe/Sühne zu leisten verpflichtet
XVII (einer peinlichen Strafe uä.) verfallen, (zu einer Strafe) verurteilt, des Todes/Galgens schuldig sein die Todesstrafe verdienen; ealdres/feores scyldig sein Leben verwirkt habend
XVIII (etw. zu erhalten) berechtigt; befugt, ein Recht habend
XIX js. schuldig sein/werden mit jm. geschlechtlich verkehren
XX (an einem Gesetz) schuldig werden/sein (ein Gesetz) übertreten/gebrochen haben
XXI eines Gebresten schuldig mit einer (ansteckenden) Krankheit behaftet