Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldigbefundene
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Schuldienerwitwe
(Schuldienerwohnung)
Schuldienst
schuldig
Schuldigbefundene
, m.
(einer Verfehlung, Straftat) überführte Person
- [jn] gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestellet, und der schuldigbefunden mit behöriger straff anzuseehen1667/1775 Wüst,Policey I 266
- wie dann, ungeachtet die beklagte und schuldigbefundene die appellation und hoͤhern recurs ergreiffen wuͤrden, jedannoch mit der ... straf fuͤrgegangen werden solle1725 CAustr. IV 368Faksimile - in Google Books
- der schulmeister [hat] ... die schuldigbefundene ... zu züchtigen1745 SchulO.(Vormbaum) III 450Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle kipp- und wippereyen [sind] ... untersaget und gegen die schuldigbefundene die schaͤrfste vermoͤgens-, leibes- auch lebensstrafe bestimmet1766 SammlVerordnWürzb. II 840