Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldigbefundene

Schuldigbefundene

, m.

(einer Verfehlung, Straftat) überführte Person
  • [jn] gemeindtshölzeren aber ist das schädliche laubrechen ... abgestellet, und der schuldigbefunden mit behöriger straff anzuseehen
    1667/1775 Wüst,Policey I 266
  • wie dann, ungeachtet die beklagte und schuldigbefundene die appellation und hoͤhern recurs ergreiffen wuͤrden, jedannoch mit der ... straf fuͤrgegangen werden solle
    1725 CAustr. IV 368
  • der schulmeister [hat] ... die schuldigbefundene ... zu züchtigen
    1745 SchulO.(Vormbaum) III 450
  • alle kipp- und wippereyen [sind] ... untersaget und gegen die schuldigbefundene die schaͤrfste vermoͤgens-, leibes- auch lebensstrafe bestimmet
    1766 SammlVerordnWürzb. II 840
unter Ausschluss der Schreibform(en):