Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldigt

schuldigt

, adj.

angeklagt
  • waͤre auch sache, daß der schuldigte mann, buͤrger oder gebure, fluͤchtig wurde, ... so soll man ihn ... aͤchten
    1399 Lünig,CGermD. II 24
  • wer den andern anklagt selb dritte, vmb dieberey, der schuldigte ist neher selb dritte zuentgegen vormittelst jrer eide
    1577 Pölmann,Urteil 27r
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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