Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldigt
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Schuldigerin
schuldigermaßen
Schuldigkeit
schuldiglich
schuldigt
, adj.
angeklagt
- waͤre auch sache, daß der schuldigte mann, buͤrger oder gebure, fluͤchtig wurde, ... so soll man ihn ... aͤchten1399 Lünig,CGermD. II 24
- wer den andern anklagt selb dritte, vmb dieberey, der schuldigte ist neher selb dritte zuentgegen vormittelst jrer eide1577 Pölmann,Urteil 27rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit