Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldkäufer
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schuldiglich
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(Schuldinnerung)
Schuldisziplin
Schuldkammer
Schuldkauf
Schuldkäufer
, m.
Ankäufer, Erwerber einer Geldforderung
- verkaufft aber einer seine schulden ... vnnd vbergibt die klagen der schuld wegen dem schuldkauffer, solcher kauff bestehet auch wider wissen vnd willen des schuldigers1583 SiebbLR. III 3 § 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit