Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldkäufer

Schuldkäufer

, m.

Ankäufer, Erwerber einer Geldforderung
  • verkaufft aber einer seine schulden ... vnnd vbergibt die klagen der schuld wegen dem schuldkauffer, solcher kauff bestehet auch wider wissen vnd willen des schuldigers
    1583 SiebbLR. III 3 § 6