Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldkammer
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Schuldiger
Schuldigerin
schuldigermaßen
Schuldigkeit
schuldiglich
schuldigt
Schuldigung
(Schuldinnerung)
Schuldisziplin
Schuldkammer
, f.
wie Schuldgefängnis (II)
- O. [had] yn als sinen schultman mit hulffe unser stadgerichte in unser schultkamer gesaczt und faste lange zceit dorynne gehalden1480 FreibergStB. 367Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- solichs geldes vormochte der gefangene nicht ausczubrengin und off eyne czeyt entlif her aus dem gefengnis, namlich aus der schultkammer ane wissin und volbort der ratmanne1482 NeumarktRb. 361
- so er hat nicht burgen bekomenn mogen dem rath gefellig, den ijz waren brewer, fischer, ist er gefenglichen gesatzt desselben tags jn die schultkammer bei dem thor1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 389Faksimile - in Google Books
- wann der richter ... in schuldtsachen nach befindung der notturfft mit dem einziehen in gehorsamb oder schuldkammer verfahren will1586/1642 GubenRB. 20
- diejenigen, so schulden halber vorm rath ... gefordert, [sollen nach] ... warnung der ... subhastation oder auch nach gelegenheit der gefaͤnglichen haft der schuldkammer [sich fuͤr schulden huͤten]1596 BautzenStat. 15Faksimile (ca. 195 KB)
- daß einer ... sein verschriebenes einlager nicht halten, und ... mit ehrlicher herberge nicht friedlich seyn wollte, auf welchen fall er eine nacht uͤber in die frohnerey zur strafe enthalten werden mag, folgends aber soll er ... auf dem rathhause in die schuldkammer gesetzet werden1603 CStSlesv. II 702