Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldkauf
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Schuldkauf
, m., Schuldenkauf, m.
Ankauf von Geldforderungen, auch der Vertrag hierüber
- schuldkauff on krafft1536 Fuchsperger,Inst. B iiiv
- nachdem ... wuecherliche conträct zu merklichem verderben der armen leut geüebt ..., solle ... kein schuldenkauf ohne vorwissen und erkandnus der obrigkait ufgericht werden1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 228Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg