Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldkauflehen
Artikel davor:
schuldigermaßen
Schuldigkeit
schuldiglich
schuldigt
Schuldigung
(Schuldinnerung)
Schuldisziplin
Schuldkammer
Schuldkauf
Schuldkäufer
Schuldkauflehen
, n.
käuflich erworbene Lehensbesitzung, deren Weiterveräußerung laut Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft ist?
vgl.
Kauflehen (I)
- die gerechtigkeit, so genandter graff zu Schwarzenberg uff etlichen der dom-probstey veld-lehen zu S. hat, die nicht in gemelte hueben gezogen, die man die schult-kauff-lehen heist1591 Lünig,RA. XI 2 S. 74