Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldkauflehen

Schuldkauflehen

, n.

käuflich erworbene Lehensbesitzung, deren Weiterveräußerung laut Kaufvertrag an Bedingungen geknüpft ist?
  • die gerechtigkeit, so genandter graff zu Schwarzenberg uff etlichen der dom-probstey veld-lehen zu S. hat, die nicht in gemelte hueben gezogen, die man die schult-kauff-lehen heist
    1591 Lünig,RA. XI 2 S. 74