Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldknecht

Schuldknecht

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Knecht (II 2), der Schuldner (I) seines Herrn ist
  • das der schuldknecht, ... kein guts werck oder muͤntz fuͤr seinen herrn braͤcht
    Colloquium zu Altenburgk in Meissen (Jena 1569) 178
II Person, die sich (wegen Nichtbezahlung fälliger Schulden) in Schuldknechtschaft befindet, dh. in einem sklavereiähnlichen Dienstverhältnis beim Gläubiger, das je nach Ausgestaltung zur Abarbeitung der Schulden dienen kann oder auf Lebenszeit angelegt ist; va. als Forschungsbegriff
  • schuldknecht: servus debitor
    1784 Scheller,LatWB. II 1407
  • die harten gesetze der schuldknechtschaft bey nichtbefriedigung ihrer patricischen glaͤubiger waren ... wiederholt und verstaͤrkt worden ... schuldknechte hießen nexi
    C.F. Schulze, Von den Volksversammlungen der Römer (Gotha 1815) 91
unter Ausschluss der Schreibform(en):