Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldledig
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Schuldkläger
Schuldknecht
Schuldkontrakt
Schuldkorn
Schuldlade
(Schuldlaken)
schuldledig
, adj.
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frei von einer Zahlungsverpflichtung
- so trollt der lose wirt daruon, schuldledig von seim centelon1582 Hans Sachs/HalleNeudr. 126 S. 288