Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldnerisch
Artikel davor:
Schuldmacher
Schuldmachung
Schuldmahner
Schuldmann
(Schuldmaße)
schuldmäßig
Schuldmäßigkeit
(Schuldmutt)
Schuldner
Schuldnerin
schuldnerisch
, adj.
I
mit einer Geldschuld belastet, schuldig (III)
- deßwegen [solten] aber binnen solcher zeit keine scharffe vollziehung gegen die schuldnerische gemeinden, wann nur selbe gnugsame buͤrgschafft ... geleistet, vorgenommen werden1685 TheatrPacis II 1056
- dahier sind vor- und zunamen der schuldner oder schuldnerischen eheleuten, die capital summ, namen des orts und oberamts zu bemerkenFormula cautionis für einen Landbedienten (um 1750) 1
II
vom Schuldner (I) zu leistend
- bey bestimmung der groͤße der schuldnerischen alimente [wird] allein auf die person der schuldners ... ruͤcksicht genommen1800 RepRecht V 328Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)