Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldobligation
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(Schuldmaße)
schuldmäßig
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(Schuldmutt)
Schuldner
Schuldnerin
schuldnerisch
Schuldnerverschreibung
Schuldnosse
Schuldobligation
, f.
wie Schuldverschreibung (I)
bdv.:
Obligation (I)
- so viel die in denen schuld-obligationen verschribene interesse ... die contentirung, der verschreibung gemaͤß, doch nicht uͤber 7 per cento passirt [solle dies noch zugelassen werden]1628 CAustr. II 510Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- alweilln dann wier ... die vorgesetzten 1000 g. völlig zu vnsern handten empfangen haben, deßwegen wier ... B. die schuldtobligation zuruckhgeben1666 Indersdorf II 343Faksimile (ca. 393 KB)
- wann aber das weib oder die frau ihr bekandtnus in bemeldtes prothocoll nicht schrifftlich einverleiben will, so thue ich, als erbethener zeug und anweiser, die schuld-verschreibung nicht unterschreiben ... [bei Nichtbezahlung der] mit-zeugenschafft ... thue ich auch die schuld-obligation nicht mit- und ausfertigen1670 Abele,Unordn. II 148Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- vermoͤge schuld-obligation de dato 19. junii 1763 haftet H.P. ein capital nach 5. pro cento ad 50 fl.1774 Wagner,Civilbeamte I 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nun wird entweder ein ganz neues darlehn gegen ausstellung einer bloßen schuldobligation aufgenommen oder eine auf das gut bereits versicherte schuld ... hinausbezahlet1793 Kropatschek,KKGes. II 459