Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldpfand
Artikel davor:
(Schuldmaße)
schuldmäßig
Schuldmäßigkeit
(Schuldmutt)
Schuldner
Schuldnerin
schuldnerisch
Schuldnerverschreibung
Schuldnosse
Schuldobligation
Schuldpfand
, n.
Gegenstand als Sicherheit für eine Schuld (I)
vgl.
Pfand (I)
- [Kurfürsten dürfen] derselben pastart, wo sie ohne eheliche leibserben ... mit tod abgehen, ... verlassen haab und guͤter, liegend und fahrende schuldpfandt ... zu ihren selbst handen einziehen1518 KurpfSamml. III 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)