Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldprotokoll

Schuldprotokoll

, n.

amtl. (zusammenfassende) Niederschrift über die Vereinbarung bzw. Vergabe eines Darlehens; auch: ein Verzeichnis hierfür
  • [Titel:] constitutio wegen der schuld- und pfand-protocollen in den städten des hertzogthumbs Holstein [Glückstadt 1698]
  • [gebuͤhr] fuͤr protocollation ... einer verschreibung in dem schuld- und pfandprotokoll 
    1783 SystSammlSchleswH. I 192
  • anlehen, welche ... unter 100 fl. sind, [werden] nach erfolgter ratification von dem amt ... in ein hieruͤber haltendes schuld-prothocoll gegen erstattung eines geringen prothocollier-geldes eingetragen
    1787 KurpfSamml. IV 862
unter Ausschluss der Schreibform(en):