Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldrest

Schuldrest

, m., Schuldenrest, m.

verbleibende Teilschuld, noch nicht bezahlter Teil einer (fälligen) Schuld (I) 
  • hinterstellig schuldenrest, aussteend und restende schuld
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 240
  • woverr aber bei solichen genomnen pfant nach abzug des schultrests ain ibertheur vorhanden sein wurde, alsdann die demselben unhaltigen ... erstat werden
    1674 (Hs.) Tirol/ÖW. III 171
  • wofern aber derselbe [schuldglaͤubiger] an solchen pfanden sich nicht erloͤßte, soll er um den schuld-resten ... seinen schuldner ferners zu suchen haben
    1715 ZürichStGO. 76
  • gnädigste erlassung eines obrigkeitlichen compass schreibens an das löb. pfleeg gricht P. in betref invermelt E. schuldt rests 
    1765 OÖStrafVollz. II 520
  • welche ordentliche exekutirung auch nach verlauf der bestimmten zahlungsfrist in betreff der haftenden schuldreste unnachsichtlich statt findet
    1787 HdbchÖstGes. XIII 605