Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldrest
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Schuldrest
, m., Schuldenrest, m.
verbleibende Teilschuld, noch nicht bezahlter Teil einer (fälligen) Schuld (I)
- hinterstellig schuldenrest, aussteend und restende schuld15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 240Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- woverr aber bei solichen genomnen pfant nach abzug des schultrests ain ibertheur vorhanden sein wurde, alsdann die demselben unhaltigen ... erstat werden1674 (Hs.) Tirol/ÖW. III 171Faksimile (ca. 52 KB)
- wofern aber derselbe [schuldglaͤubiger] an solchen pfanden sich nicht erloͤßte, soll er um den schuld-resten ... seinen schuldner ferners zu suchen haben1715 ZürichStGO. 76
- gnädigste erlassung eines obrigkeitlichen compass schreibens an das löb. pfleeg gricht P. in betref invermelt E. schuldt rests1765 OÖStrafVollz. II 520
- welche ordentliche exekutirung auch nach verlauf der bestimmten zahlungsfrist in betreff der haftenden schuldreste unnachsichtlich statt findet1787 HdbchÖstGes. XIII 605Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online