Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldsache
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schuldpflichtig
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Schuldrest
Schuldrodel
Schuldroggen
Schuldsache
, f., Schuldensache, f.
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I
eine Schuld (I u. II), insb. Geldschuld, betreffende Angelegenheit
- daz sie inn gefengniß komen ist und belumet wurde umbe schultsachenach 1453 Erler,NeustadtWeinstr. I 41 [hierher?]
- so ein burger ... nit halten vnnd volziehen wuͤrde, das jhme durch den burgermeyster oder rath in schuldsachen, fridsgebotten oder andern fellen bey seinen pflichten verschafft vnd eingebunden were, der sol ... gestrafft werden1554 AmbergGesatzB. 4vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- von vertraͤgen in schuldsachen: ... wann sich auch der mehrertheil der gleubiger ... mit einem schuldner inn guͤtliche hanndlung ... an der schuldtsummen begeben vnd einlassen wolten oder wurden, so sollen die wenigere vnd mindere creditores ... sollichs nicht verhindernUlmOrdn. 1579 IV 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- von schuldsachen vnnd forderung: wer vmb schuldt fordert, sol ... den schuͤldiger drey sondag nach einander manen lassen1583 HadelnLR. II 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- begebe es sich auch, daß in schuldtsachen die fraw neben jhrem manne sich schrifftlich verpflichtete, daß sie fuͤr die schuldt neben jhrem manne hafften wolte, so ist doch solche verschreibung ... vnkrefftigEiderstLR. 1591 II 22 § 12Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- welchermassen sich ... [unsere beampte] bey ... schweren zeitten, sowoln gegen dem schuldner, als gläubigern mit schöpfung der abschiedlichen erkänntnissen in schuldsachen und derselben exekutionibus zuverhalten haben1635 Oberndorff,Moratorium 67
- wiewohl dise ordnung nur uff die gültbriefen gerichtet ist und derselben schuldrecht, so mag doch dieselbe gar wohl zulaßen, daß auch obligationes und lauffende bekantliche schuldsachen durch mittel diser ordnung ... durch ire bestelte potten getriben werden mögind1678 BernStR. VII 1 S. 662Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß sie [guts-herren] in liquiden schuldsachen ihre leute zu gehörender zahlung durch übliche pfandungsmittel anhalten mögen1697 SammlVerordnHannov. II 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen der ersteren [stadt-creditoren] ist der concurs foͤrmlich eroͤfnet, und wegen der letztern [den zum deichbau aufgenommenen capitalien sind] die glaͤubiger ad liquidandum citirt; diese beyden processe sind ... laͤngst entschieden, mithin diese schuldensache beendiget1782 HistBeitrPreuß. II 329Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen schon vorfallenheiten gewesen seyn, wo die geistlichen in lauffenden schuldsachen, bei gantfällen den vorzug vor andern creditoren haben wollten1795 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 362Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Rechtsstreit, der die Eintreibung von Schulden (II), insb. Geldschulden, betrifft
- [freyheit der statt S.:] daz sy, ir burger und einwoner vmb kein schuld sachen, spruch noch anuorderung an keinem frombden ennde noch gericht nicht verhefft, verboten ... noch wider sy ... procedirt werden sulle1481 MittSalzbLk. 5 (1865) 199Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- an das untergericht gehoͤren: schultsachen, die hundert marck und darunter betreffen, desgleichen injurien, arrest, ungericht1562/77 LünebNGO. 347Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- G.R. alß clegern an einem ... wedder K.T., ratman to R., beclagten am andern deil, ... in schultsachen, ehne und C.B. belangende, ein opentliker contract vom erbarn rat upgerichtet, darup gemelte wedewehe ehme ein schultregister by erer seelen salicheit averantwordet, darnach he ... betalen scholde1568 HolstVierstUrt. 397
- vor dem vndergericht sollen ... kummer vnd arrest ... erlangt, zudem offenbare schuldtsachen vnd mißuerstende, die sich vber auffgerichtete vertrege ... zutragen, ... eroͤrttert werdenRostockGO. 1574 S. 40Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- in einer dinglichen sachen ... ist nicht genug, das der verteilte sich erbeut pfand zu geben oder buͤrgen zu setzen, als wol in persoͤnlichen vnd schuldsachen geschehen mag1577 Pölmann,Proz. 44vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann in schultsachen auff deß beklagten eygen bekanntnuß ... pfendtzeddel gebetten vnd erkennt worden, das mit der pfandung viertzehen tage inngehaltne werden muessen, ... vnd mag nach außgang solcher viertzehen tage die pfandung ... geschehenFrankfRef. 1578 I 45 § 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- alle schuldsachen, so sich auff zwentzig fuͤnff pfundpfenning oder darunder anlauffen, moͤgen vor dem schuldheyssen gericht fuͤrgenommen vnd verhandelt werden1597 StraßbGO. 3rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [Übschr.:] in was schuldtsachen, und wie hoch die sein sollen, das fur gericht geklagt werden möge1620 Heitersheim(Barz) 64
- der executions-process [wird] in liquidirten schuld-sachen, fuͤrnemlich wegen allerhand von denen unzuhaltigen und boßhafftigen schuldnern gesuchten renck und vortheiligkeiten, ... [ungut] verlaͤngertÖstExekO.1655 S. 300Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von einen vrtheil, die nicht vber 500 goltguͤlden ... betreffen, oder eine schuldtsachen, da das debitum bekandtlich oder sonst scheinbar liquidum vnd richtig, [solle] ... nicht appellirt, supplicirt noch reducirt werdenSchleswHLGO. 1573 Anh. R iijrVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vor dem statt-gericht sollen verrechtfertiget werden: alle kanntliche schuld- und ofnungs-sachen1766 SchaffhStGO. 4
- [dem niedergericht] sind vorbehalten: ... d) alle schuldsachen, welche unter 50 gulden oder 25 reichsthaler betragen1786 Gadebusch,Staatskunde I 94Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
schuldhafte Ursache, Verschulden
- wie euwir hirlichkeit ... land und lewte in der N. ane alle vordinst, schuldesache und unbesorget wider got, ere und recht ... swerlich hat ubirfallen1443 AktStPr. II 580