Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldschrift
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Schuldsache
Schuldschaden
Schuldschatz
Schuldschein
Schuldschreiber
Schuldschrift
, f.
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wie Schuldbrief (I)
- wenn ain schuldschrifft durchstrichen, so würdet vermůt, die schuld sey betzaltLayensp. 1509 N 3rFaksimile - in DRQEdit
- die ... verpflichtungen werden auf folgende weiß aufgehoben ... wann der glaͤubiger den schuldner der schuld looß spricht, selbige fuͤr empfangen haltet, und die schuld-schrifft von sich gibt, oder sonsten abschaffet1709 Mutach 115Faksimile (ca. 156 KB)
- die deputirten [sollen], was sie an dem stattwexel handlen, sambt den schuldschriften, so sie zu zeiten hinaußgeben werden, nit in ihr selbs ... verhandlen1718 BaselRQ. I 2 S. 748Faksimile (ca. 210 KB)
- bey anlegung solchen fuͤrbotts [soll] die schuld-schrift, deren bezahlung gefordert wird, deutlich angezeigt werden1761 BernStR. VII 2 S. 910Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"