Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldstand
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Schuldschatz
Schuldschein
Schuldschreiber
Schuldschrift
Schuldschwein
Schuldspruch
Schuldstand
, m., Schuldenstand, m.
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I
(geschuldete) Geldsumme
- ist aber auf schuldtstand geklagt, und die in dem vrtheil angesetzte zeit verflossen, sol ... der vogt den verlustigen theil ermahnen, das er mit erlegung der erkandten geldtsummen dem vrtheil ein gnuͤgen thue1603/05 HambGO. I 41 Art. 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schuldstand bedeutet in dem hamburg. recht: ... eine geld-summe, ein capital1762 Wiesand 978Faksimile - in Google Books
II
Umfang, Höhe einer Geldschuld
- daß die staatseinkuͤnfte zu bestreitung der staatsbeduͤrfnisse und bezahlung der zinnse um ein nahmhaftes nicht mehr zureichten und folglich der schuldenstand sich von jahr zu jahr vermehrteTeutsche Staatskanzley 6 (1784) 119
- wegen boshafter zahlungsflüchtigkeit kann zur rechenschaft gezogen ... werden: der gemeinschuldner, der keine bücher gehalten hat, oder dessen bücher nicht die wahre lage seines vermögens- und schulden-stands nachweisenBadLR. 1809 Anh. Satz 258Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte