Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldstrafe
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Schuldspruch
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Schuldstrafe
, f.
(peinl.) Strafe
- welche aber diser ... satzung zuwider handelten, sollen mit der that inn nachbeschribene pene verfallen sein, also daß alle fürsten, grauen, ... lehenman oder diener, ... so dargegen handeln, in die schuldtstraff des meyneyds vnd entsetzung aller jrer lehen ... verfallen1550 Gobler,Rsp. 238vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit