Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldsumme
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Schuldspruch
Schuldstand
Schuldstrafe
Schuldsuch
Schuldsumme
, f., Schuldensumme, f.
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auch mit lat. Flexionsendung
geschuldeter bzw. jm. zustehender Geldbetrag
geschuldeter bzw. jm. zustehender Geldbetrag
- die geclagten schult-summen1529 Grupen,Disc. 816Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so ... pfand vergannt oder verkauft werden, soll dem gelter die vbertewͧrung, so weit das kauffgelt vber die schuldsumma raicht, volnkommenlich wider gegeben werden1544 Perneder,Inst. 88vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- so das auf die pfand gelegt kaufgelt die schuldsumma sampt den cost vnd scheden nit erraichet, das dem glaubiger vmb sein außstendigen rest auf andern des schuldigers gütern ... verholffen werden sollNürnbRef. 1564 XI 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der vorbestimpten schuldsumma und derselben verzinsung halben ... gegen keinem glaubiger ... obligiert1565 BairFreibf. 186Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- so soll das gůt nach vnser ordnung verkaufft vnd jr [Gläubiger] jedem, so weit sich das gelt streckt, souil an seiner schuld bezalt werden, darmit die andern auch zalung empfahen moͤgen, einem mehr dann dem andern, nach achtung vnd anzal der schuldsummenWürtLR. 1567 S. 232Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der glaͤubiger [soll] ... dem schuldtmann ... eine bekanntnuß mit eygentlicher specificierung der schuldtsummen vnd deren dagegen entpfangenen pfanden ... zustellenFrankfRef. 1578 II 17 § 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [dass] von den güeteren, welche umb druff stehende verschribne schuldtsummen angriffen und den glöübigeren zůbekendt werdend, der gewohnte erschatz ... bezogen werde1649 BernStR. VII 1 S. 212Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es ist ein ausdruͤckliches unterpfand, wenn dem glaͤubiger vom schuldner zur sicherheit der schuldsumme eine gewisse sache ausdruͤcklich verschrieben wird1789 Thomas,FuldPrR. II 236Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- in ansehung der mit dieser [Kredit-]anstalt verbundenen kosten hielt man fuͤr erforderlich, daß dabey ... eine schulden-summe von 400.000 rthlr. eingeschrieben werde1804 v.Berg,PolR. IV 583Faksimile - in Google Books