Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldtrager
Artikel davor:
Schuldschrift
Schuldschwein
Schuldspruch
Schuldstand
Schuldstrafe
Schuldsuch
Schuldsumme
(Schuldtätige)
Schuldteilung
Schuldtragende
Schuldtrager
, m.
für ein schuldhaftes Tun oder Unterlassen Verantwortlicher
bdv.:
Schuldtragende
- so aber einer gegen dem anderen erzuckt vnd nit wirfft, der ist der herrschafft zwenzig vnd syben pfund ze bůß verfallen. vnd in diserem vall soll ouch allein der secher vnd schuldtrager gestrafft werden1551 ArgauLsch. II 77Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- diewyl ... die beid söhn an dem verloffnen leidigen handel vnnd vnrůw vrsächer vnnd schuldtrager sind, daher dann billicher wysz vsz jrem gůte ... einer statt M. zimbliche ergetzligkeit zeschöpffen sich gebürt1588 CartMulhouse VI 201