Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldübernehmung
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Schuldübernehmung
, f.
Übernahme der Verbindlichkeit eines Schuldners (I) durch einen anderen
- das weib [soll] ... mit beyseyn und zuziehung eines andern beystands [nicht in gegenwart des ehevogts] ... deutlich erinnert, belehret und aus was fuͤr bewegursachen sie erwaͤhnte ... mitverbindung, gutsprechung, oder selbsteigne der schuld-uebernehmung zu gunsten ihres mannes vorkehre, umstaͤndlich befraget werden1678 Zauner,SalzbG. I 293