Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldwechsel
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Schuldung
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Schuldursache
Schuldverschreibung
Schuldverweisung
Schuldverzinsung
Schuldvogt
Schuldwechsel
, m., Schuldenwechsel, m.
wie Schuldbrief (I), auch: Wechselbrief
- schuld-wechsel und avisa-briefel1673 Abele,Unordn. IV 448Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von schulden-wechseln: ... in gemischten oder andern schuld-wechseln empfaͤngt der trassirer kein geld, sondern ist debitor, und passiret der wechsel-brief zu seines creditoris behuf, der als geber seine schuld zu bezahlen, in demselben benahmet wird1742 Siegel,CJCamb. II 328Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schuldwechsel ..., auch debitowechsel genannt, worunter ein solcher wechsel verstanden wird, welchen der schuldner seinem glaͤubiger, in ansehung des ... erhaltenen darlehns, oder auf borg ausgenommener waaren, ausgestellet1756 Ludovici,KfmLex.1 V 669