Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schuldwegen
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Schuldübernehmung
Schuldung
Schuldungengeld
Schuldungensache
Schuldursache
Schuldverschreibung
Schuldverweisung
Schuldverzinsung
Schuldvogt
Schuldwechsel
schuldwegen
, adv.
aufgrund einer Geldschuld
- wird der schuldiger schuldwegen angenohmen, welche er meinet als hab er zalt, er mus die bezalung im rechten beweisen1583 SiebbLR. III 3 § 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit