Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldzahlung
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Schuldzahlung
, f., Schuldenzahlung, f.
Begleichen von Geldschulden
- wie dann kein schuldiger, der mit seinen guͤtern zu seiner gemachten schuldenzahlung nicht zureichen kann, hinfort ... wegen der nicht bezahlten schulden ... gefreyet [werden darf]1608 HadelnPriv. 174Faksimile (ca. 161 KB)
- wider die morosos aber waͤre die execution noch stante conventu fortzusetzen, ... weilen die laͤnger unverschiebliche kriegs-spesen und schuld-zahlungen fuͤrjetzo kein anderes und milderes dulten1694 Moser,StaatsR. 31 S. 494Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was der todtkranke freiherr von C. zu D. bedorfte, ... mußte die ehegattin aus den gemeinschaftlichen revenuͤen beitragen, und die schuldenzahlung ware durch die landesgewohnheit bestimmet, dergestalt, daß die nicht gerichtlich realisirte ihr zu last fielen1796 Bewer,Samml. I 23Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- ob ein creditor die schuldzahlung in wehrungen anzunehmen schuldig18. Jh. Chorinsky,Mat. III 105
- die summe, die zur abtragung öffentlicher lasten, zur zinsen- oder schuldenzahlung, zur erweiterung und verbesserung des gewerbes ... bestimmt war, wandert ... in die sportelncasse des gerichts1804 v.Berg,PolR. IV 424Faksimile - in Google Books
- jeder miterbe trägt nach verhältnis seines erbtheils zu schuldzahlungen und erbschaftslasten beyBadLR. 1809 Satz 870Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wenn der lehensfolger zugleich allodialerbe ist, so stehet es ihm frey, die allodialerbschaft auszuschlagen ... und sich durch diese repudiation von der last der schuldenzahlung zu befreyen1811 Weber,Lehnr. IV 577
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