Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulexerzitium

Schulexerzitium

, n.

Ausübung des Schulunterrichts
  • dass sie ihre stiftpraedicanten und das ganze stift-, kirchen- und schulexercitium ... inner 14 tagen ... abschaffen
    1598 AktGegenref.2 I 310
unter Ausschluss der Schreibform(en):