Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulferien
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, pl.
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mehrtägige Unterbrechung des Schulunterrichts va. zu Erholungszwecken
- [alle quartal werden vierzehen tage] schulferien oder hundestage verkündiget, damit nun die knaben ... eine gebührliche recreation haben undt ... wegen einfallender erndte ihren eltern ... zur handt gehen können1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 360
- die so verderblichen schulferien finden bey dieser schule [im waysenhause] gar nicht statt1754 MGPaed. I 278