Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulfiskus

Schulfiskus

, m.

Versorgungskasse insb. für die Witwen und Waisen von Schuldienern 
  • haben sie fuͤr deren [pfarrer und schuldiener] ... wittwen und waisen einen pfarr- und schul-fiskum aufrichten [lassen]
    1675? PatrArch. 1 (1784) 57
  • diese [temporaire] abgabe soll niemals jenem schuldiener unmittelbar ... zugelegt werden ... sondern sie ist zu dem schul-fisco bis auf unsere weitere consistorial-disposition einzuziehen
    1797 BadKirchInstr. 72
unter Ausschluss der Schreibform(en):