Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgang

Schulgang

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(regelmäßige) Teilnahme am Schulunterricht; Besuch einer Schule (I) 
  • das fúran kainem schůler ... petln oder almůsen einzenemen ... gestatt werde, er habe dann seiner armůt, auch fleissigen schůlgangs vnd studirns von seinem schůlmaister ain vrkundt
    BairLO. 1553 IV 10, 2
  • der schulgang ein ding, so dem landtfriden anhanget
    1610 Argovia 4 (1864/65) 108
  • inn den schulen [sollen] ... ein vnderschied der stunden zu sommer- vnnd winterszeiten zum schulgang bestimpt werden
    BadLO. 1622 Bl. 4v
  • ihre kinder von dem schulgange zuruͤckhaltende eltern sind einer großen strafe unterworfen
    1789 Thomas,FuldPrR. II 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):