Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgang
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Schulexerzitium
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Schulfiskus
Schulfrau
Schulgang
, m.
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(regelmäßige) Teilnahme am Schulunterricht; Besuch einer Schule (I)
bdv.:
Schulgehen (I)
- das fúran kainem schůler ... petln oder almůsen einzenemen ... gestatt werde, er habe dann seiner armůt, auch fleissigen schůlgangs vnd studirns von seinem schůlmaister ain vrkundtBairLO. 1553 IV 10, 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der schulgang ein ding, so dem landtfriden anhanget1610 Argovia 4 (1864/65) 108Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- inn den schulen [sollen] ... ein vnderschied der stunden zu sommer- vnnd winterszeiten zum schulgang bestimpt werdenBadLO. 1622 Bl. 4vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ihre kinder von dem schulgange zuruͤckhaltende eltern sind einer großen strafe unterworfen1789 Thomas,FuldPrR. II 92Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte