Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgarten

Schulgarten

, m.

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zu einer Schule (I) bzw. einem Schulhaus gehöriger Garten; von der Lehrkraft zur Selbstversorgung, seit dem 18. Jh. auch für Unterrichtszwecke genutzt
vgl. Schulacker
  • ahn den pfar- vnnd schuolgarten ... stosßende
    1663 Götze,Waldshut 109
  • auftrag fuͤr ... schulmeister, ... wenn sie im schulgarten nicht raum dazu haben, zur anlegung einer baumschule [für den obstbau] ... einen platz zu verschaffen
    1789 LVerordnLippe III 148
  • [Visitationsfrage:] ob ... die einfassung der schulgaͤrten ordentlich unterhalten werde?
    1806 Roman,BadKirchR. 356
  • die schul-inspektoren sollen sich bemuͤhen, daß bei den volksschulen schulgaͤrten angelegt werden
    1808 RepStaatsVerwBaiern IV 122