Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgarten
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, m.
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zu einer Schule (I) bzw. einem Schulhaus gehöriger Garten; von der Lehrkraft zur Selbstversorgung, seit dem 18. Jh. auch für Unterrichtszwecke genutzt
vgl.
Schulacker
- ahn den pfar- vnnd schuolgarten ... stosßende1663 Götze,Waldshut 109
- auftrag fuͤr ... schulmeister, ... wenn sie im schulgarten nicht raum dazu haben, zur anlegung einer baumschule [für den obstbau] ... einen platz zu verschaffen1789 LVerordnLippe III 148Faksimile - in Google Books
- [Visitationsfrage:] ob ... die einfassung der schulgaͤrten ordentlich unterhalten werde?1806 Roman,BadKirchR. 356Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schul-inspektoren sollen sich bemuͤhen, daß bei den volksschulen schulgaͤrten angelegt werden1808 RepStaatsVerwBaiern IV 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)