Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgerechtigkeit
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Schulgefängnis
Schulgehen
Schulgehilfe
Schulgeld
Schulgerechtigkeit
, f., Schulengerechtigkeit, f.
I
Patronat, Schutz- und Schirmherrschaft über eine oder mehrere Schulen (I); verbunden mit dem Recht der Schulbestellung
bdv.:
Schulrecht (II)
- darmit ... wir in unser lankwarenden schole- und kerchen-gerechticheiden mit fürstlichen gnaden schutzet und handhavet mogen werden1583 Wildeshausen/MittSchulg. 4 (1894) 191
- daß wir sie, unsere unterthanen ..., ihrer kirchen- und schulgerechtigkeit, jure patronatus, [gnaͤdiglich schuͤtzen wollen]1585 HadelnPriv. 104Faksimile (ca. 132 KB)
- ahn irer f.g. herbrachte schollgerechtigkeit hiedorch nichtz afgebrochen1586 JbWestfKG. 1 (1899) 147
- weil eß ... mit deren van der ritterschaft kirchen- und schuellrechten und -gerechtigkeiten in ihren herligkeiten keinen streit hat, so werden dieselbe bey ihren exercitiis der freyen kyrch- und schuelbestellungen billig ... gelaßen1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 424Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
Privileg, Unterricht zu halten und dafür Schulgeld einzunehmen; hier: die erwartbaren Einnahmen daraus
- kein schulmeister soll bey verlust seines dienstes sich unterfangen, ... auf seine schulgerechtigkeit einiges geld aufzunehmen und selbige dagegen zur hypothec einzusetzen1765 Frankfurt a.M./SchulO.(Vormbaum) III 572f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Regelwerk der Schuljunker
- [Übschr.:] schullen-gerechtigkeyt zu Lorch15./16. Jh. F.C. Altenkirch, Lorch im Rheingau (ebd. 1926) 34