Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgeschäft

Schulgeschäft

, n.


I Verwaltungsangelegenheit einer Schule (I) 
vgl. Schulsache
  • einen bestendigen kirchenrath in diesem unserm fürstenthumb ... zu verordnen, der ... die tägliche fürfallende kirchen- und schulgeschäft verrichten thete
    1593? Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 544
  • die lokal-schul-inspektoren haben sich in schulgeschaͤften des pfarrlichen siegels zu bedienen
    1814 RepStaatsVerwBaiern IV 60
II Tätigkeit, Pflicht der an einer Schule (I) Lehrenden
  • [wenn] occasione der verrichtenden schul geschäfte zwischen einem und dem andern praeceptore zwiespalt ... entstunde ..., solle der beleidigte ... die sach vor den rectorem bringen
    1686 Stuttgart/SchulO.(Vormbaum) II 696