Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgesellschaft
Artikel davor:
Schulgefälle
Schulgefängnis
Schulgehen
Schulgehilfe
Schulgeld
Schulgerechtigkeit
Schulgeschäft
Schulgesellsamt
Schulgeselle
(Schulgesellenwohnung)
Schulgesellschaft
, f.
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I
Gemeinschaft der Mitschüler
II
Zusammenschluss, Vereinigung von Personen zwecks Erbauung und Unterhaltung einer Schule (I)
- die mitglieder der schulgesellschaft sind, ... gleichviel ob stadt- oder dorfbewohner, verbunden, bei der ersten erbauung der schulhaͤuser die noͤthigen dienste unentgeldlich zu leistenG.G. Bredow, Chronik des 19. Jhs. V (Altona 1811) 388