Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulgestiftseinkommen

Schulgestiftseinkommen

, n.

Einkünfte, Vermögen einer Stiftsschule
  • zu solcher speisung des inspectori, so sie dass ganze jahr durch beschicht, sol dem oeconomo dreyssig thaler auss dem schuelgestifftseinkomben gegeben werden
    1616 MittSchulg. 3 (1893) 233
unter Ausschluss der Schreibform(en):