Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulhalterin

Schulhalterin

, f.

wie Schulmeisterin 
  • sollen sich die schuelhalter und schuelhalterin aller fürschrifften ... wider die catholisch lehr vnnd religion ... enthalten
    1579 Wien/MittSchulg. 1 (1891) 218
  • lehrgotte wird eine schulhalterinn von ihren jüngerinnen genennt
    1760 Alemannia 15 (1887) 210
  • schoolmamsel nennt man die gewoͤhnlich mannlose schulhalterin auch schoolmadam, wenns eine frau ist
    1802 Schütze,HolstId. III 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):