Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulhalterin
Artikel davor:
Schulgesellsamt
Schulgeselle
(Schulgesellenwohnung)
Schulgesellschaft
Schulgesetz
Schulgestiftseinkommen
Schulgroschen
Schulgut
schulhalten
Schulhalter
Schulhalterin
, f.
wie Schulmeisterin
- sollen sich die schuelhalter und schuelhalterin aller fürschrifften ... wider die catholisch lehr vnnd religion ... enthalten1579 Wien/MittSchulg. 1 (1891) 218
- lehrgotte wird eine schulhalterinn von ihren jüngerinnen genennt1760 Alemannia 15 (1887) 210Faksimile - in Google Books
- schoolmamsel nennt man die gewoͤhnlich mannlose schulhalterin auch schoolmadam, wenns eine frau ist1802 Schütze,HolstId. III 75