Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulhandlung

Schulhandlung

, f.

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für das Betreiben einer Schule (I) notwendige Amtshandlung
vgl. Schulsache
  • was mehr in den ... kirchen- und schulhandlungen vonnöten und nutzlich furfallen wurdet, das sollen ... unsere kirchenräth, superintendenten ... bericht werden
    1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 424