Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulhandlung
Artikel davor:
(Schulgesellenwohnung)
Schulgesellschaft
Schulgesetz
Schulgestiftseinkommen
Schulgroschen
Schulgut
schulhalten
Schulhalter
Schulhalterin
Schulhaltung
Schulhandlung
, f.
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für das Betreiben einer Schule (I) notwendige Amtshandlung
vgl.
Schulsache
- was mehr in den ... kirchen- und schulhandlungen vonnöten und nutzlich furfallen wurdet, das sollen ... unsere kirchenräth, superintendenten ... bericht werden1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 424Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg