Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulhaus
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Schulgesetz
Schulgestiftseinkommen
Schulgroschen
Schulgut
schulhalten
Schulhalter
Schulhalterin
Schulhaltung
Schulhandlung
Schulhaupt
Schulhaus
, n.
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I
wie Schulgebäude
- in user vrowen parre, ... dar un eyn scolehus ghemuret und ghebuwet is1342 Stendal/SchulO.(Müller) 14
- in allen steden plecht de rath to holdende dat schölhus und woningen der scholegesellen1531 Lübeck/Sehling,EvKO. V 345Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die kirche, die pfar, das schulhauß, die schenke, ... gottes scheuer, schutthauß wird alles von gotteshauß vnndt gemein einkommen gebawet vnndt erhalten1589 MittGotha 2 (1898/99) 135
- sollen die wohnungen sowohl im pfarr-hof als alumnats- und schul-haus, samt deren zugehoͤrungen, in zwey genau gleiche theil repartiret, und jedem von religions-verwandten zum besitz und genuß eingeraumt werden1663 Struve,PfälzKHist. 669Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- neue schul-häuser ..., wozu alle in denen zur schule gelegenen dörffern wohnende hauswirthe, sie haben kinder oder nicht, die bau-, auch reparations-kosten hergeben müssen1687 SchulO.(Vormbaum) II 717Faksimile - in Google Books
- von der wuͤrcklichen einquartirung ... seynd befreyet ... die geistliche, schul- und waisen-haͤuser, hospitaͤler1705 KlugeBeamte I2 610Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das schulhauß ... bauet und erhaltet ... hiesige geistl[iche] administrationsschafnerey1737 PfälzW. II 583
- daß alle und jede gebaͤude ..., kirchen, schul- und hospitalhaͤuser ... in diese [brand-assecurations-]societaͤt treten und in eine gewisse taxe gebracht werden muͤssen1752 LVerordnLippe II 54
- alljaͤhrlich zwei collecten zu sammlen, um nach und nach einen fond zu erbau- und erhaltung der schulhaͤuser zu bekommen1768 SammlBadDurlach I 350Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hätte derselbe [rektor] das schul-guth und haus in gutem stande ... zu erhalten1773 Dresbach,Halver 388
- die vorhandenen schulhaͤuser muͤssen entweder auf kosten des kirchenguts oder der buͤrgerschaft und pfarrgemeinden erhalten ... werden1785 Fischer,KamPolR. I 148Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [kuͤster und schulmeister] die nur ein zum dienst gehoͤriges kuͤster- oder schulhaus ... bewohnen, [sind] vom hudeschatz fuͤr den mitgenuß der hude befreyet1786 LVerordnLippe III 244Faksimile - in Google Books
- haben die bauervögte für die unterhaltung der schulhäuser gehörige sorge zu tragen. sie verhäuren immittelst die zu den schulstellen ausgelegten ländereyen, erheben die landmiehte von denselben und verwenden deren belauf nach der ihnen von den herren visitatoren deshalben zu ertheilenden nähern anweisung1802 SchleswDorfO. 549
- die eingepfarrten [muͤssen] die pfarr-, wittwen-, schul-, kuͤster- und organisten-haͤuser ... auf ihre kosten bauen und bessern1804 Hagemann,PractErört. IV 96Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die schulhaͤuser sollen die gemeinden allein repariren und unterhalten1814 RepStaatsVerwBaiern IV 125Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Synagoge
bdv.:
Schule (IV)
- [rades tins uppe der jodhen strate:] dat scolhus j. tal.1320 BrschwUB. II 510Faksimile - digitalisiert im Rahmen von LeoPARD - TU Braunschweig Publications And Research Data
- M., den joden, het de rat vorvestet umme vredebrake in dem scolhus myt S.1359 BrschwUB. V 488
III
lit.
Bordell?
Bordell?
- koͤm ich in daz schulhuͤs / ich kome nymmer mait eruz14. Jh. Mone,AltdSchausp. 138