Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulinspektor
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Schulinspektor
, m.
Verantwortlicher für die Schulvisitation, Schulaufseher; in evang. Ländern vom Konsistorium (II) beauftragt
- er [schulmeister] soll sich ... von der schule ... ohne erlaubniß des pfarrherrens und verordneten schul-inspectorn [nicht] absentiren1580 Kursachsen/SchulO.(Vormbaum) I 253Faksimile - in Google Books
- alle dy jenige, so solche officia [rectore oder conrectore] bedinen wollen, ... [sollen] unserm schul-inspectori zu einem scharffen examine zugeschikt werden1651 Wolfenbüttel/SchulO.(Vormbaum) II 422Faksimile - in Google Books
- schul-examina und visitationes [obliegen] ... denen, die absonderlich zu scholarchen und schul-inspectoren verordnet sind1752 SammlVerordnHannov. II 747Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist dem schul-inspektor -- der auftrag zu ertheilen, die schullehrer ... auf eine bedienstung [zu pruͤfen]1808 Reyscher,Ges. IX 144Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schul-inspektoren sollen sich bemuͤhen, daß bei den volksschulen schulgaͤrten angelegt werden1808 RepStaatsVerwBaiern IV 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- pflicht der schulinspectoren und lehrer, auf das sittliche betragen der schuljugend außer der schule genaue obacht zu nehmen1811 GesAnhBernb. III 250Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)