Schulinspektor, m.
Schulinspektor, m.
Verantwortlicher für die Schulvisitation, Schulaufseher; in evang. Ländern vom Konsistorium (II) beauftragt
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er [schulmeister] soll sich ... von der schule ... ohne erlaubniß des pfarrherrens und verordneten schul-inspectorn [nicht] absentiren1580 Kursachsen/SchulO.(Vormbaum) I 253 Faksimile
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alle dy jenige, so solche officia [rectore oder conrectore] bedinen wollen, ... [sollen] unserm schul-inspectori zu einem scharffen examine zugeschikt werden1651 Wolfenbüttel/SchulO.(Vormbaum) II 422 Faksimile
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schul-examina und visitationes [obliegen] ... denen, die absonderlich zu scholarchen und schul-inspectoren verordnet sind1752 SammlVerordnHannov. II 747 Faksimile
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ist dem schul-inspektor – der auftrag zu ertheilen, die schullehrer ... auf eine bedienstung [zu pruͤfen]1808 Reyscher,Ges. IX 144 Faksimile
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die schul-inspektoren sollen sich bemuͤhen, daß bei den volksschulen schulgaͤrten angelegt werden1808 RepStaatsVerwBaiern IV 122 Faksimile
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pflicht der schulinspectoren und lehrer, auf das sittliche betragen der schuljugend außer der schule genaue obacht zu nehmen1811 GesAnhBernb. III 250 Faksimile