Schuljunge, m.
Schuljunge, m.
männl. Schüler (I)
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das man die lateinischen schuljungen alle zusamen verorderre1538 Straßburg/Nyström,Schul. 180
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daß jedes orths von den schueljungen dem schuelmeister ichtwas ... verordtnet werden möge1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 501 Faksimile
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[welche sich] auff der gassen ... nicht züchtig, und wie schul-jungen wohl anstehet, ... sich halten, [sollen gestrafft werden]1654 Frankfurt a.M./SchulO.(Vormbaum) II 441 Faksimile
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falß auch einer, so nicht in die schul gehet, auff der gleichen wort oder muthwillen [fluchen undt schweren] solte betretten werdten, solchen durch die schuljungen in die schul fuhren zu lassen undt ohne scheu der gebuhr nach cum discretione abzustraffen1725 RheingauLändlRQ. 199