Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkämmerer
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(Schuljungfer)
Schuljungfrau
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Schulkämmerei
Schulkämmerer
, m.
Verwalter der Finanzen einer Schule (I)
- besoldung sollen sie durch ihren schulkämmerer einem jeden schuldiener ... reichen lassen1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 81
- [burgere sollen] wan sie summen geldes von den schulkämmerer bekommen, ihre zinsen zu richtiger zeitt erlegen1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 117