Schulkämmerer, m.
Schulkämmerer, m.
Verwalter der Finanzen einer Schule (I)
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besoldung sollen sie durch ihren schulkämmerer einem jeden schuldiener ... reichen lassen1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 81
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[burgere sollen] wan sie summen geldes von den schulkämmerer bekommen, ihre zinsen zu richtiger zeitt erlegen1583 Nordhausen/MittSchulg. 2 (1892) 117