Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkarzer

Schulkarzer

, n., m.

wie Schulgefängnis 
  • leichtfertige schuͤler und schulkinder koͤnnen ebenfalls in das schul-carcer eingesperret ... werden
    1767 Estor,RGel. III 296
  • der schulcarcer (kerker) ist ausdruͤklich auf verbrechen gesezt, die ... ausser der schule buͤrgerliche gefaͤngnistrafen nach sich ziehen
    Mag. für Schulen und Erziehung 6 (1772) 351