Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulklotz

Schulklotz

, m.

Holzklotz zum Einspannen oder Anketten bei Schulstrafen 
  • wer ... des überschreitens gar zu viel machet, der soll mit der ruhten castigiret oder mit anschließung des halßeisens oder schuelklotzes gestraffet werden
    1667 Braunschweig/MGPaed. I 195
unter Ausschluss der Schreibform(en):