Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulkollege

Schulkollege

, m.

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Lehrer in einem Lehrerkollegium, iU. zum Schulrektor; auch: Lehrer einer städt. Schule (I) iU. zum Schulmeister (I) einer Dorfschule
  • up dat ydt ... unsen underdanen an gohden dögen kerckheren, capellanen unde schol-collegen nymmerdags fehle
    1544 Kirkehistoriske Samlinger III/5 (Kopenhagen 1884) 158
  • schulcollegen 
    1567 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 564
  • eodem modo wird es mit den schul-collegen in den städten und schulmeistern auf den dörfern gehalten, dass ein jeder sein praesentation schreiben von dem consistorio [bekömt]
    1635 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 326
  • daß die praeceptores und schul-collegen ihre verordnete salaria richtig und ohne klage überkommen, ihnen auch ... das verordnete schulgeld gegeben werden möge
    1658 Magdeburg/SchulO.(Vormbaum) II 500
  • soll der schul-collega ... den catalogum seiner schüler selbst lesen, und die muthwilligen absentes ... ermahnen, und da es nicht helffen will, sie zu gebührender straffe ziehen
    1658 Magdeburg/SchulO.(Vormbaum) II 489
  • daß neben dem pfarrer der raht befuget sey, den caplan und die schuhlcollegen zu bestellen
    1685 CöllnKons. 379
  • sollen die prediger und die 4 obersten schulcollegen in denen sachen, so vor das bruchgerichte gehoͤren, ... fuͤr das geistliche gericht gefordert [werden]
    1691 BrschwWolfenbPromt. III 350
  • vorforderung der schul-collegen 
    1692 PommJb. 8 (1907) 133
  • [damit] der schul-collegen fleiß eigentlich erkundiget ... [werde], sollen ... der general-superintendens, als auch die ... gymnasiarchen und der patronus ... visitiren
    1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 203
  • die introductiones derer schul-collegen sollen ... durch den ... dom-capituls-scholaster [geschehen]
    1721 HalberstProvR. 152
  • jedem schul-collegen ... soll ein winspel ... accise-frey geschrieben, ihnen aber nicht gestattet werden, diese brau-freyheit an andere zu uͤberlassen
    1736 CCMarch. IV 3 Sp. 487
  • sollen die wieder solche ordnung führohin vermeintlich vocirte und eingesetzte schul-collegen ... removiret und die vocationes annulliret werden
    1745 SchleswHSchulO. 84
  • schulcollegen ... ist bey 10 rthlr. strafe ... das kesselbier-brauen verboten
    1748 BrschwWolfenbPromt. II 378
  • schulkollegen und schulmeister haben [im preußischen] armer leute kinder umsonst zu unterrichten oder sie muͤssen bloß fuͤr das schulgeld und den unterhalt gemiethet werden
    1785 Fischer,KamPolR. I 141
  • bey den leichen, die mit ordinaͤr buͤrgerlichen ceremonien begraben werden ... gehen die prediger mit den schulcollegen vor der leiche her
    1798 Krünitz,Enzykl. 73 S. 609
  • 3 faß [tranksteuer] jedem andern schulkollegen u. organisten
    1811 v.Erffa,Steuern 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):